- Günstige Kontoführung bis zum 25. Lebensjahr
- Weltweit bargeldlos bezahlen
- Alle Bankgeschäfte online erledigen
Attraktives Jugendkonto
Das perfekte Konto für Azubis und Studenten
Azubi-Gehalt, BAföG, Taschengeld oder regelmäßig die Miete für die erste eigene Bude bezahlen – mit einem Jugendkonto haben Sie alles im Griff. Das Girokonto für junge Erwachsene passt genau für den Start in die Eigenständigkeit. OnlineBanking und bargeldloses oder kontaktloses Bezahlen gehören selbstverständlich auch dazu.

- KundenServiceCenter
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Das Jugendkonto im Überblick
Das leistet das Konto für junge Erwachsene

- Günstige Kontoführung für junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr
- Kontaktlos oder mobil per Smartphone bezahlen
- Mit der VR-BankingApp und dem Online-Banking Bankgeschäfte bequem online erledigen
- Mit der girocard kontaktlos bezahlen und an über rund 15.500 Geldautomaten Bargeld abheben
- Weltweit bargeldlos bezahlen oder Bargeld abheben – mit der guthabenbasierten BasicCard (Debitkarte) von Mastercard® oder Visa
Unsere Konditionen
Die Konditionen für das Jugendkonto
VR-MeinKonto | |
---|---|
Monatliche Kontoführung | 0,00 EUR im Monat |
Bargeldeinzahlung/Bargeldauszahlung | |
am Schalter/am eigenen Geldautomaten | ![]() |
Überweisung/Ausführung | |
Online-Banking/Home-Banking | ![]() |
Kontoservice-Terminal | ![]() |
beleghaft | ![]() |
telefonisch | ![]() |
durch einen Bankmitarbeiter | ![]() |
Gutschrift einer Überweisung | ![]() |
Dauerauftrag | |
Ausführung | ![]() |
Einrichtung/Änderung/Aussetzung | ![]() |
Lastschrift | |
Einlösung | ![]() |
Scheck | |
Einlösung | ![]() |
Einzug | ![]() |
Kontoauszugserstellung | |
über das Postfach im Online-Banking | ![]() |
am Kontoauszugsdrucker je Auszug oder je 10 Seiten | ![]() |
per Postversand | ![]() |
Ausgabe einer Debitkarte (girocard) | |
girocard/goldene girocard | ![]() |
Ausgabe einer Kreditkarte | |
ClassicCard (Mastercard oder VISA) | ![]() |
GoldCard (Mastercard oder VISA) | 89,00 Euro p.a. |
BasicCard (Mastercard) | 20,00 Euro p.a. |
DirectCard | 29,00 Euro p.a. |
Weitere Informationen | Zu unseren Kontomodellen |
Informations-/Beratungspflicht
Gesetzliche Regelungen
Für die VR Bank Hohenneuffen-Teck eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die VR Bank Hohenneuffen-Teck eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der VR Bank Hohenneuffen-Teck eG für Dispositionskredite.
Die gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.

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