Elektronisches Postfach (ePostfach)

Ihr digitaler Briefkasten

Kontoauszüge und Mitteilungen direkt im OnlineBanking abrufen

Kommt Ihr Kontoauszug noch aus dem Kontoauszugsdrucker? Die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung werden immer wichtiger. Auch wir bieten Ihnen die Möglichkeit, alle Unterlagen rund um die Bank papierlos zu verwalten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Keine Gebühren und Portokosten für Ihre Kontoauszüge - denn die elektronischen Auszüge sind für unsere Privatkunden kostenfrei
  • Unsere Firmenkunden sparen deutlich mit der Umstellung von Post auf die elektronischen Auszüge
  • Jederzeit bequem abrufbar im OnlineBanking und in der VR Banking App
  • Jahrelange Aufbewahrung – Ihre Kontoauszüge werden für Sie 10 Jahre lang archiviert
  • Sie helfen mit unsere Umwelt zu schonen! Viele Millionen Blatt Papier können durch die elektronische Zustellung gespart werden
  • Auf Wunsch können Sie auch die ePostfächer unserer Verbundpartner aktivieren

Sie möchten das ePostfach nutzen, aber Ihre Überweisungen noch klassisch abwickeln? Das ist möglich!


Sie möchten das ePostfach nutzen, aber Ihre Überweisungen und Transaktionen weiterhin klassisch per Überweisungsbeleg oder am SB-Terminal abwickeln?

Gerne richten wir Ihnen einen OnlineBanking Zugang ein, mit welchem Sie ausschließlich Einsicht in Ihre Konten haben und damit Ihre Kontoauszüge elektronisch erhalten können. Alle Verfügungsmöglichkeiten sind für Sie auf Wunsch deaktiviert. Sprechen Sie uns gerne an!

Häufige Fragen zum elektronischen Kontoauszug

Sollte ich den elektronischen Kontoauszug abspeichern?

Wir empfehlen Ihnen, Ihren elektronischen Kontoauszug auf Ihrem lokalen Rechner abzuspeichern und zu archivieren. Das im elektronischen Postfach enthaltene Archiv ersetzt nicht Ihre lokale Archivierung auf einem Speichermedium.

Für welche Kontoarten steht mir der elektronische Kontoauszug zur Verfügung?

Nach Ihrer Vereinbarung zur Nutzung des elektronischen Postfachs erhalten Sie die digitalen Auszüge automatisch für alle Kontokorrent-, Spar-, Termingeld- und Darlehenskonten sowie Geschäftsguthaben in Ihrem elektronischen Posteingang. Darüber hinaus erhalten Sie dort auch die Abrechnungen Ihrer Kreditkarte oder elektronische Wertpapiermitteilungen.

Erhalte ich weiterhin meinen Kontoauszug in Papierform?

Der elektronische Kontoauszug ersetzt den bisherigen Kontoauszug in Papierform. Sier halten Ihren Kontoauszug künftig monatlich. Der Auszug beinhaltet alle Umsätze vom 01. bis einschließlich 31. eines Monats.

Kostet der elektronische Kontoauszug etwas?

Sowohl die Umstellung auf den elektronischen Kontoauszug als auch die Bereitstellung Ihrer Kontoauszüge in Ihrem elektronischen Posteingang sind für Ihre privaten Konten kostenfrei. Sie haben ein Geschäftskonto, dann können Sie hier die aktuellen Gebühren einsehen.  

Wie lange kann ich die Dokumente in meinem elektronischen Posteingang abrufen?

Neu eingestellte Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach werden für 10 Jahre zum Abruf bereitgehalten und danach automatisch gelöscht. Das Löschdatum ist in jeder Nachricht ersichtlich ("Aufbewahrung bis …"). Wir empfehlen Ihnen, alle elektronischen Dokumente lokal auf Ihrem Computer oder einem externen Speichermedium zu archivieren.

Wer kann die Nutzung des elektronischen Postfachs vereinbaren?

Die Nutzung des elektronischen Postfachs und die damit verbundene Zustellung der Kontoauszüge kann nur vom Kontoinhaber, Kontomitinhaber oder einem gesetzlichen Vertreter, zum Beispiel für sein minderjähriges Kind, beauftragt werden.

Kann ich den elektronischen Kontoauszug auch mit einer Online-Banking-Software abrufen?

Viele Kunden nutzen zur Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte im Internet entsprechende Softwareprodukte. Generell ist der Abruf Ihres elektronischen Kontoauszugs über eine solche Finanzsoftware möglich, sofern Ihre Software dies unterstützt. Die Einstellungen zum Abruf der Kontoauszüge sind softwarespezifisch. Informationen darüber, ob die Software den Abruf der Dokumente unterstützt und welche Einstellungen vorzunehmen sind, erhalten Sie im Handbuch Ihrer Software oder beim Programmhersteller.